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Auswandern nach Bulgarien: Steuern, Firmengründung & Aufenthaltserlaubnis

Yordan Cholakov 15. März 2026 22 Min. Lesezeit

Warum Bulgarien? Die wichtigsten Argumente auf einen Blick

Bulgarien hat sich in den letzten Jahren vom Geheimtipp zum gefragten Standort für Unternehmer aus dem deutschsprachigen Raum entwickelt. Die Kombination aus EU-Mitgliedschaft, der niedrigsten Flat Tax in Europa und einem rasant modernisierten Geschäftsumfeld macht das Land besonders attraktiv für Selbstständige, Freelancer und Unternehmer, die ihre Steuerbelastung legal optimieren möchten.

Seit dem 1. Januar 2025 ist Bulgarien vollwertiges Mitglied des Schengen-Raums — Grenzkontrollen an den Luft- und Seegrenzen entfallen. Noch bedeutsamer für Unternehmer: Am 1. Januar 2026 hat Bulgarien den Euro eingeführt. Das eliminiert Währungsrisiken und vereinfacht den Geschäftsverkehr mit Kunden aus der Eurozone erheblich.

10%
Flat Tax auf Einkommen & Gewinne
~14,5%
Gesamtsteuer auf ausgeschüttete Gewinne
EUR 1
Mindeststammkapital EOOD
3–5
Werktage für Firmengründung

Die Lebenshaltungskosten liegen — je nach Stadt — bei 40–60% unter dem deutschen Niveau. Sofia bietet ein kosmopolitisches Umfeld mit einer wachsenden Startup-Szene, während Städte wie Plovdiv, Varna und Burgas eine hohe Lebensqualität zu noch günstigeren Konditionen bieten. Schnelles Internet (Bulgarien gehört zu den Top 10 weltweit bei Glasfaserabdeckung), ein gut ausgebautes Coworking-Netzwerk und eine junge, mehrsprachige Bevölkerung runden das Bild ab.

Beratung auf Deutsch verfügbar: Unsere Kanzlei Innovires (Dimitrova, Cholakov & Partners) berät deutschsprachige Mandanten sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch — von der Steuerplanung über die Firmengründung bis zur Aufenthaltserlaubnis. Alle in diesem Artikel beschriebenen Dienstleistungen bieten wir aus einer Hand an.

Steuerliche Vorteile im Detail

Das bulgarische Steuersystem besticht durch Einfachheit und niedrige Sätze. Im Vergleich zu Deutschland, Österreich und der Schweiz ergeben sich erhebliche Ersparnisse — völlig legal und im Einklang mit EU-Recht.

10% Einkommensteuer (Flat Tax)

Bulgarien erhebt eine pauschale Einkommensteuer von 10% auf alle Einkünfte natürlicher Personen — unabhängig von der Höhe. Es gibt keine Progression, keine Solidaritätszuschläge, keine Kirchensteuer. Zum Vergleich: In Deutschland beträgt der Spitzensteuersatz 42% (bzw. 45% ab EUR 277.826), zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

10% Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt ebenfalls 10% — der niedrigste Satz in der gesamten EU. Es gibt keine Gewerbesteuer, keinen Solidaritätszuschlag und keine sonstigen Zuschläge auf den Gewinn. In Deutschland liegt die effektive Körperschaftsteuerbelastung (KSt + GewSt + SolZ) bei ca. 30%.

5% Dividendensteuer

Schüttet die EOOD Gewinne an den Gesellschafter-Geschäftsführer aus, fällt eine Quellensteuer von 5% auf den Nettobetrag an. Diese ist endgültig — es folgt keine weitere Besteuerung auf persönlicher Ebene.

Die Gesamtsteuerbelastung auf ausgeschüttete Gewinne berechnet sich wie folgt:

7,5% effektiver Steuersatz für Freiberufler

Freiberufler (свободна професия) in Bulgarien profitieren von einem pauschalen Betriebsausgabenabzug von 25% auf ihre Einnahmen. Die 10% Einkommensteuer wird nur auf die verbleibenden 75% erhoben, was einem effektiven Steuersatz von 7,5% entspricht. Für weitere Details lesen Sie unseren Artikel Firma vs. Freiberufler in Bulgarien.

Keine Vermögensteuer, keine Erbschaftsteuer für nahe Angehörige

Bulgarien erhebt keine Vermögensteuer. Erbschaften und Schenkungen an Ehepartner und direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) sind steuerfrei. Für entferntere Verwandte fallen geringe Sätze zwischen 0,4% und 6,6% an. Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zur Erbschaftsteuer in Bulgarien.

SteuerartBulgarienDeutschlandÖsterreich
Einkommensteuer10% (Flat)14–45% (progressiv)0–55% (progressiv)
Körperschaftsteuer10%~30% (KSt+GewSt+SolZ)23% (ab 2024)
Dividendensteuer5%25% + SolZ (KapErtSt)27,5% (KESt)
Gesamtsteuer auf ausgeschüttete Gewinne~14,5%~48–50%~44%
VermögensteuerKeineKeineKeine
Erbschaftsteuer (direkte Linie)0%7–30%Keine (aber Meldeverpflichtung)

Firmengründung: Die EOOD (GmbH-Äquivalent)

Die EOOD (Еднолично дружество с ограничена отговорност) ist das bulgarische Äquivalent zur deutschen GmbH bzw. zur österreichischen GmbH. Als Einpersonen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist sie die mit Abstand beliebteste Rechtsform für ausländische Unternehmer in Bulgarien.

Gründungsvoraussetzungen

Gründungsprozess (3–5 Werktage)

  1. Vorbereitung der Dokumente: Gesellschaftsvertrag (Учредителен акт), Protokoll der Gründungsversammlung, Einwilligungserklärung des Geschäftsführers, Musterunterschrift
  2. Bankeinzahlung des Stammkapitals: Eröffnung eines Treuhandkontos und Einzahlung des Stammkapitals
  3. Notarielle Beglaubigung: Beglaubigung der Unterschriften beim bulgarischen Notar
  4. Eintragung im Handelsregister (Търговски регистър): Elektronische Einreichung über das Agentur für Registrierungen — Eintragung erfolgt in der Regel innerhalb von 1–3 Werktagen
  5. NRA-Registrierung: Steuerliche Registrierung bei der Nationalen Steuerbehörde (НАП)
  6. Bulstat-Registrierung: Vergabe der Registernummer für Sozialversicherungszwecke

Praktischer Hinweis: Als ausländischer Gründer benötigen Sie keinen bulgarischen Wohnsitz, um eine EOOD zu gründen. Allerdings empfehlen wir dringend, den Wohnsitz in Bulgarien zu begründen, bevor die Firma operative Tätigkeit aufnimmt — insbesondere um die steuerliche Ansässigkeit und die Substanzanforderungen von Anfang an zu erfüllen. Für eine detaillierte Anleitung siehe unseren Gründungsleitfaden für ausländische Unternehmer.

Laufende Pflichten der EOOD

Abmeldung aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz

Die korrekte Abmeldung aus Ihrem bisherigen Wohnsitzland ist entscheidend für den Erfolg Ihres Umzugs. Fehler in diesem Bereich können dazu führen, dass Sie weiterhin im Herkunftsland steuerpflichtig bleiben — trotz Ihres Wohnsitzes in Bulgarien.

Abmeldung beim Einwohnermeldeamt

In Deutschland sind Sie gemäß § 17 BMG verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug aus der Wohnung abzumelden. In Österreich gilt eine ähnliche Pflicht nach dem Meldegesetz. In der Schweiz müssen Sie sich bei der Gemeinde abmelden.

Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)

Die Wegzugsbesteuerung ist eine der komplexesten Hürden für deutsche Auswanderer mit Unternehmensanteilen. Sie betrifft Personen, die:

Beim Wegzug wird der Wertzuwachs der Anteile besteuert, als hätten Sie die Anteile zum Verkehrswert veräußert (fiktive Veräußerung). Innerhalb der EU/EWR kann die Steuer in 7 gleichen Jahresraten gezahlt werden (Stundungsregelung).

Achtung — Wegzugsbesteuerung: Die Wegzugsbesteuerung kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Wenn Sie vor dem Umzug eine GmbH in Deutschland besitzen, lassen Sie den Wertzuwachs und die steuerlichen Folgen unbedingt vor dem Wegzug von einem spezialisierten Steuerberater prüfen. Für eine umfassende Analyse siehe unseren Artikel zur Wegzugsbesteuerung in der EU.

Abmeldung beim Finanzamt

Sozialversicherung

Aufenthaltserlaubnis in Bulgarien

EU-Bürger: Anmeldebescheinigung

Als Bürger eines EU-Mitgliedstaats genießen Sie volle Freizügigkeit in Bulgarien. Eine Aufenthaltserlaubnis im klassischen Sinne ist nicht erforderlich. Sie müssen sich jedoch registrieren:

  1. Innerhalb von 3 Monaten nach Einreise: Anmeldung bei der örtlichen Migrationsdirektion (Дирекция „Миграция")
  2. Anmeldebescheinigung (Удостоверение за продължително пребиваване): Wird für bis zu 5 Jahre ausgestellt
  3. Erforderliche Unterlagen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass, Nachweis einer Krankenversicherung, Nachweis finanzieller Mittel oder einer Erwerbstätigkeit (z. B. EOOD-Registrierung), Mietvertrag oder Eigentumsurkunde

Der Prozess ist unkompliziert und dauert in der Regel 1–2 Wochen.

Nicht-EU-Bürger: Visum Typ D und Aufenthaltserlaubnis

Staatsangehörige aus Drittstaaten benötigen in der Regel:

  1. Visum Typ D (nationales Visum): Beantragung bei der bulgarischen Botschaft im Herkunftsland; gültig für 6 Monate (Einreise innerhalb von 6 Monaten, Aufenthalt bis zu 180 Tage)
  2. Aufenthaltserlaubnis (Разрешение за продължително пребиваване): Beantragung in Bulgarien nach Einreise mit Visum Typ D
  3. Gründe für die Erteilung: Unternehmerische Tätigkeit (EOOD-Gründung), Beschäftigung, Studium, Familienzusammenführung

Für vermögende Investoren besteht zusätzlich die Möglichkeit eines Golden Visa.

Schweizer Bürger: Dank des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der EU genießen Schweizer Bürger in Bulgarien die gleichen Freizügigkeitsrechte wie EU-Bürger. Das Verfahren entspricht dem oben beschriebenen Prozess für EU-Bürger.

Sozialversicherung in Bulgarien

Die Sozialversicherungsbeiträge in Bulgarien sind deutlich niedriger als im DACH-Raum, bieten aber eine solide Grundversorgung. Die Beiträge werden auf das versicherungspflichtige Einkommen berechnet, das zwischen einem Minimum und Maximum liegt.

BeitragsartArbeitgeberArbeitnehmerGesamt
Rentenversicherung (ДОО)8,22%5,58%13,80%
Allgemeine Krankheit & Mutterschaft2,10%1,40%3,50%
Arbeitslosenversicherung0,60%0,40%1,00%
Krankenversicherung (НЗОК)4,80%3,20%8,00%
Zusätzliche Rentenversicherung (ДЗПО)2,80%2,20%5,00%
Gesamt~18,5%~12,8%~31,3%

Selbstversicherte Personen (Geschäftsführer einer EOOD)

Als Geschäftsführer (управител) Ihrer EOOD gelten Sie als selbstversicherte Person. Sie wählen ein versicherungspflichtiges Einkommen zwischen dem Minimum (derzeit ca. EUR 460/Monat) und dem Maximum (ca. EUR 1.840/Monat). Die Sozialversicherungsbeiträge werden nur auf diesen gewählten Betrag berechnet — nicht auf den gesamten Unternehmensgewinn.

Bei Wahl des Mindestbetrags liegen die monatlichen Sozialversicherungskosten bei ca. EUR 145–160. Das ist ein Bruchteil dessen, was Selbstständige in Deutschland zahlen (dort beginnen die KV-Mindestbeiträge allein bei ca. EUR 200/Monat, und die Rentenversicherung kommt noch hinzu).

VergleichBulgarien (Minimum)Deutschland (Selbstständig)
Krankenversicherung~EUR 37/Monat~EUR 200–950/Monat
Rentenversicherung~EUR 85/Monat~EUR 612/Monat (freiwillig)
Gesamte SV-Belastung (Minimum)~EUR 145/Monat~EUR 812–1.562/Monat

Für detaillierte Berechnungen und aktuelle Obergrenzen empfehlen wir unseren Leitfaden zur Sozialversicherung in Bulgarien.

Praktische Tipps für den Umzug

Bankkonto eröffnen

Die Eröffnung eines Bankkontos in Bulgarien ist für EU-Bürger problemlos möglich. Die wichtigsten Banken sind UniCredit Bulbank, DSK Bank, Postbank (Eurobank) und Raiffeisenbank Bulgarien. Sie benötigen:

Seit der Euro-Einführung 2026 werden alle Konten in Euro geführt — kein Währungswechsel mehr nötig. Für eine detaillierte Anleitung siehe unseren Leitfaden zur Kontoeröffnung.

Wohnung finden

Der Mietmarkt in Bulgarien ist erschwinglich. Eine moderne 2-Zimmer-Wohnung in Sofia kostet ca. EUR 500–800/Monat in zentraler Lage. In Plovdiv oder Varna liegen die Preise bei EUR 350–550/Monat. Die gängigsten Plattformen sind imot.bg, imoti.net und OLX.bg. Viele Vermieter sprechen Englisch; deutschsprachige Makler sind in Sofia ebenfalls verfügbar.

Buchhalter finden

Die Buchhaltung Ihrer EOOD muss von einem in Bulgarien zugelassenen Buchhalter geführt werden. Kosten liegen typischerweise bei EUR 80–250/Monat, abhängig von der Anzahl der Transaktionen. Unsere Kanzlei vermittelt Ihnen gerne einen deutschsprachigen oder englischsprachigen Buchhalter aus unserem Netzwerk.

Sprache

Bulgarisch ist die Amtssprache und verwendet die kyrillische Schrift. In der Geschäftswelt — insbesondere in Sofia — ist Englisch weit verbreitet. Für Behördengänge empfiehlt sich ein Übersetzer oder Anwalt. Bulgarischkenntnisse sind für den Alltag hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich, wenn Sie sich in internationalen Kreisen bewegen.

Steuervergleich: Deutschland vs. Bulgarien

Die folgenden Beispielrechnungen zeigen die tatsächliche Steuerersparnis bei einem Umzug von Deutschland nach Bulgarien — unter der Annahme, dass die Gewinne vollständig ausgeschüttet werden.

Szenario 1: EUR 80.000 Bruttogewinn

PositionDeutschland (GmbH + GF)Bulgarien (EOOD)
BruttogewinnEUR 80.000EUR 80.000
Körperschaftsteuer + GewSt~EUR 24.000 (30%)EUR 8.000 (10%)
Gewinn nach KStEUR 56.000EUR 72.000
Dividendensteuer~EUR 14.784 (26,375%)EUR 3.600 (5%)
Netto beim GesellschafterEUR 41.216EUR 68.400
GesamtsteuerbelastungEUR 38.784 (48,5%)EUR 11.600 (14,5%)
Jährliche Ersparnis in BulgarienEUR 27.184

Szenario 2: EUR 150.000 Bruttogewinn

PositionDeutschland (GmbH + GF)Bulgarien (EOOD)
BruttogewinnEUR 150.000EUR 150.000
Körperschaftsteuer + GewSt~EUR 45.000 (30%)EUR 15.000 (10%)
Gewinn nach KStEUR 105.000EUR 135.000
Dividendensteuer~EUR 27.694 (26,375%)EUR 6.750 (5%)
Netto beim GesellschafterEUR 77.306EUR 128.250
GesamtsteuerbelastungEUR 72.694 (48,5%)EUR 21.750 (14,5%)
Jährliche Ersparnis in BulgarienEUR 50.944

Hinweis: Die obigen Berechnungen berücksichtigen keine Sozialversicherungsbeiträge, Geschäftsführergehalt oder Betriebsausgaben. In der Praxis wird ein optimales Steuermodell ein Mindestgehalt mit Dividendenausschüttungen kombinieren. Für individuelle Berechnungen lesen Sie unseren Artikel zu Gehalt vs. Dividenden in der EOOD.

Die 5 häufigsten Fehler deutscher Auswanderer

#FehlerKonsequenz
1Wohnung in Deutschland behaltenDas Finanzamt kann einen Wohnsitz nach § 8 AO unterstellen — Sie bleiben unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland, trotz Abmeldung und Umzug nach Bulgarien. Auch ein möbliertes Zimmer bei Verwandten kann genügen.
2Wegzugsbesteuerung ignorierenWer Anteile an einer GmbH hält und auswandert, ohne die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG zu prüfen, riskiert unerwartete Steuerforderungen — unter Umständen auf nicht realisierte Gewinne.
3Firma in Deutschland weiterführen und nur „auf dem Papier" nach Bulgarien umziehenOhne echte Verlagerung des Lebensmittelpunkts und der geschäftlichen Tätigkeit erkennt das deutsche Finanzamt den Wegzug nicht an. Die 183-Tage-Regel allein reicht nicht aus.
4Keine Ansässigkeitsbescheinigung in Bulgarien beantragenOhne die bulgarische Ansässigkeitsbescheinigung (Удостоверение за местно лице) können Sie sich im Streitfall nicht auf das DBA Deutschland-Bulgarien berufen. Die Bescheinigung sollte jährlich beantragt werden.
5Sozialversicherung im NiemandslandWer sich in Deutschland abmeldet, aber in Bulgarien nicht ordnungsgemäß anmeldet und versichert, hat im Krankheitsfall keinen Versicherungsschutz. Die Lücke kann auch rentenrechtliche Nachteile haben.

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Wir beraten deutschsprachige Unternehmer zu allen Aspekten des Umzugs nach Bulgarien — Steuerplanung, Firmengründung, Abmeldung und Aufenthaltserlaubnis. Beratung auf Deutsch und Englisch.

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Steuerbelastung für eine bulgarische EOOD? +
Die Körperschaftsteuer beträgt 10% auf den Gewinn. Bei Ausschüttung als Dividende fällt zusätzlich 5% Dividendensteuer auf den Nettobetrag an. Die Gesamtsteuerbelastung auf ausgeschüttete Gewinne liegt damit bei ca. 14,5% — deutlich niedriger als in Deutschland (ca. 48–50%), Österreich (ca. 44%) oder der Schweiz (kantonsabhängig, ca. 20–40%).
Brauche ich als EU-Bürger eine Aufenthaltserlaubnis für Bulgarien? +
Als EU-Bürger benötigen Sie keine Aufenthaltserlaubnis im klassischen Sinne. Sie müssen sich jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Einreise bei der örtlichen Migrationsbehörde anmelden und eine Anmeldebescheinigung beantragen. Hierfür benötigen Sie einen Nachweis über Krankenversicherung und finanzielle Mittel oder eine Erwerbstätigkeit. Das Verfahren ist unkompliziert und dauert 1–2 Wochen.
Was ist die Wegzugsbesteuerung und betrifft sie mich? +
Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG betrifft in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen, die Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1% halten. Beim Wegzug wird der Wertzuwachs der Anteile besteuert, als hätten Sie sie zum Verkehrswert veräußert. Innerhalb der EU/EWR kann die Steuer in 7 Jahresraten gezahlt werden. Eine professionelle Beratung vor dem Wegzug ist dringend empfohlen.
Wie schnell kann ich eine EOOD in Bulgarien gründen? +
Die Gründung einer EOOD dauert in der Regel 3 bis 5 Werktage. Der Prozess umfasst die notarielle Beglaubigung der Gründungsdokumente, die Eintragung im Handelsregister, die NRA-Registrierung und die Registrierung bei Bulstat. Das Mindeststammkapital beträgt lediglich 1 Euro (2 BGN). Mit unserer Unterstützung erledigen wir den gesamten Prozess für Sie.
Muss ich mich in Deutschland abmelden, wenn ich nach Bulgarien auswandere? +
Ja, Sie müssen sich spätestens 2 Wochen nach dem Auszug beim Einwohnermeldeamt abmelden (§ 17 BMG). Zusätzlich ist eine Abmeldung beim Finanzamt erforderlich. Vergessen Sie auch nicht die Abmeldung bei der Sozialversicherung, Krankenkasse und gegebenenfalls der IHK. Eine lückenlose Dokumentation des Umzugs ist für die steuerliche Anerkennung des Wegzugs unerlässlich.
Kann Innovires mich auf Deutsch beraten? +
Ja, unsere Kanzlei berät deutschsprachige Mandanten sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch. Wir sind spezialisiert auf die Betreuung von Unternehmern aus dem DACH-Raum, die nach Bulgarien auswandern möchten — von der Steuerplanung über die Firmengründung bis zur Aufenthaltserlaubnis. Vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung über unsere Website.